Stichwahl Landrat am Sonntag, den 22.03.2026
Wer ist Wahlberechtigt und wann erhalte ich die Wahlbenachrichtigung?
Wahlberechtigt sind alle Personen, die am 22. März 2026
- Unionsbürger sind,
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Die Wahlberechtigung der Kommunalwahl am 8. März 2026 zählt auch für die Stichwahl am 22. März 2026.
Es werden keine neuen Wahlbenachrichtigungsbriefe versendet.
Beantragung Briefwahl
Wer am Wahltag nicht zur Wahl gehen kann, für den besteht die Möglichkeit, durch Briefwahl zu wählen. Die wahlberechtige Person muss hierzu einen Antrag stellen, dieser muss schriftlich erfolgen. (Vordruck Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes oder formlos)
Die beantragten Unterlagen können durch die wahlberechtigte Person persönlich oder eine bevollmächtigte Person abgeholt werden oder an die Wohnanschrift oder eine abweichende Wohnadresse gesandt werden.
Der Wahlbrief muss bis spätestens Sonntag, 22.03.2026, 18.00 Uhr bei der Stadt Treuchtingen, Hauptstraße 31, 91757 Treuchtlingen eingeworfen oder abgegeben werden.
Briefwahlunterlagen dürfen im Wahllokal nicht abgegeben werden.
Links und weitere Informationen
Die Wahlergebnisses können Sie hier, am Wahlabend, live verfolgen: