Kommunalwahl am 08.03.2026
Wer ist Wahlberechtigt und wann erhalte ich die Wahlbenachrichtigung?
Wahlberechtigt sind alle Personen, die am 8. März 2026
- Unionsbürger sind,
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden bis spätestens 15.02.2026 allen Wahlberechtigten zugesandt. Wer bis dahin keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, bitten wir sich mit dem Einwohnermeldeamt in Verbindung zu setzen.