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Bedienungshilfen

Kommunalwahl am 08.03.2026

Wer ist Wahlberechtigt und wann erhalte ich die Wahlbenachrichtigung?

Wahlberechtigt sind alle Personen, die am 8. März 2026

  • Unionsbürger sind,
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden bis spätestens 15.02.2026 allen Wahlberechtigten zugesandt. Wer bis dahin keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, bitten wir sich mit dem Einwohnermeldeamt in Verbindung zu setzen. 

Probestimmzettel des Stadtrats

Mit dem Probestimmzettel zur Stadtratswahl am 8. März 2026  können Sie schon vorab die Stimmenvergabe testen. Das bayerische Kommunalwahlrecht bietet nahezu unbegrenzte Möglichkeiten der Stimmabgabe. Hier können Sie mit den Parteien und Kandidaten, die zur Stadtratswahl antreten, eine Probewahl durchführen. Es besteht die Möglichkeit Listenkreuze zu setzen und / oder den Kandidaten ein bis drei Stimmen per Mausklick zu geben. Durch Klick auf einen Namen können Sie den Kandidat / die Kandidatin streichen.

 

--> Probestimmzettel der Stadtratswahl in Treuchtlingen

 

Beantragung Briefwahl

Ab Dienstag, den 03.03.2026 werden keine beantragten Briefwahlunterlagen mehr mit der Post versendet.

Bitte beantragen Sie diese persönlich im Rathaus.

 

 

 

 

 

Wer am Wahltag nicht zur Wahl gehen kann, für den besteht die Möglichkeit, durch Briefwahl zu wählen. Die wahlberechtige Person muss hierzu einen Antrag stellen, dieser muss schriftlich erfolgen. (Vordruck Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes oder formlos)

 

 

Die beantragten Unterlagen können durch die wahlberechtigte Person persönlich oder eine bevollmächtigte Person abgeholt werden oder an die Wohnanschrift oder eine abweichende Wohnadresse gesandt werden.


Der Wahlbrief muss bis spätestens Sonntag, 08.03.2026, 18.00 Uhr bei der Stadt Treuchtingen, Hauptstraße 31, 91757 Treuchtlingen eingeworfen oder abgegeben werden.

Briefwahlunterlagen dürfen im Wahllokal nicht abgegeben werden.
 

Die Wahlergebnisses können  Sie hier, am Wahlabend, live verfolgen:

wahlen.treuchtlingen.de