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Bedienungshilfen

Breitband Förderverfahren - BayGibitR

Auernheim

Die Stadt Treuchtlingen beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.

Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der BayGibitR hat die Stadt Treuchtlingen für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte zu nachfolgend veröffentlicht.
Hinweis: Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.


Die Adressliste wird nicht veröffentlicht, da sie mehr als 30 % der Adressen der Stadt enthält. Erst nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung wird die Adressliste bereitgestellt.

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung

Die Stadt Treuchtlingen veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Die Stadt Treuchtlingen bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich an der Markterkundung zu beteiligen.