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Bedienungshilfen

Stadt Bürgerservice

Grundsteuerreform

Aufgrund der Grundsteuerreform sind zwischen dem 1.7. und 31.10.2022 alle Grundstückseigentümer aufgefordert eine Grundsteuererklärung abzugeben.
Diese kann entweder elektronisch über ELSTER abgegeben werden.
Alternativ besteht auch die Möglichkeit Formulare am PC auszufüllen und anschließend auszudrucken.
Zudem liegen auch Formulare in Papierform ab dem 1.7.2022 am Finanzamt und in der Stadtverwaltung bereit.

Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform und dem weiteren Ablauf finden Sich auch unter: www.grundsteuer.bayern.de