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Bedienungshilfen

Hundesteueranmeldung leicht gemacht

Jeder Hund im Gemeindegebiet unterliegt ab einem Alter von 4 Monaten der Steuerpflicht.

Häufig gestellte Fragen

Wieviel kostet die Hundesteuer?

Ab 2026 betragen die jährlich zu entrichtenden Steuersätze für
den ersten Hund........................................ 60 EUR,
den zweiten Hund..................................... 90 EUR,
jeden weiteren Hund............................. 120 EUR,
und jeden Kampfhund.......................... 700 EUR. 

Was ist bei Kampfhunden zu beachten?

Kampfhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassenspezifischer Merkmale, Zucht und Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist. Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind alle in § 1 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.

Auch ein Negativzeugnis befreit Hundehalter/innen in diesem Fall nicht vor dem vollen Gebührenpreis von 700 Euro.

Gibt es Ermäßigungen?

Die Hundesteuer ist um die Hälfte ermäßigt für  

  1. Hunde, die in Einöden  gehalten werden. Als Einöde gilt ein Anwesen, dessen Wohngebäude mehr als 500 m Luftlinie von jedem anderen Wohngebäude entfernt ist.
  2. Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheins ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- oder Forstschutzes gehalten werden, sofern nicht die Hundehaltung steuerfrei ist. Die Steuerermäßigung tritt nur ein, wenn die Hunde die Brauchbarkeitsprüfung oder eine ihr gleichgestellte Prüfung nach § 21 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes mit Erfolg abgelegt haben. 

Die Steuerermäßigung kann nur für jeweils einen Hund des Steuerpflichtigen beansprucht werden. Sind die beiden o. g. Voraussetzungen erfüllt, wird die Steuer nur einmal ermäßigt.

Die Steuerermäßigung wird auf Antrag gewährt. Entsprechende Nachweise sind dem Antrag beizulegen. Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung weg, ist das der Stadt Treuchtlingen innerhalb eines Monats nach Wegfall anzuzeigen.

Wann entfällt die Hundesteuer?

Die Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen in weniger als drei aufeinander folgenden Monaten im Kalenderjahr erfüllt werden.
Tritt an die Stelle eines verstorbenen oder veräußerten Hundes, für den die Steuerpflicht im Kalenderjahr bereits entstanden und nicht entfallen ist, bei demselben Halter ein anderer Hund, entfällt für dieses Kalenderjahr die weitere Steuerpflicht für den anderen Hund. 
Tritt an die Stelle eines verstorbenen oder veräußerten Hundes ein Kampfhund, entsteht für dieses Kalenderjahr hinsichtlich dieses Kampfhundes eine weitere Steuerpflicht mit einem Steuersatz in Höhe der Differenz aus dem erhöhten Steuersatz für Kampfhunde und dem Steuersatz, der für den verstorbenen oder veräußerten Hund gegolten hat.

Ist die Steuerpflicht eines Hundehalters für das Halten eines Hundes für das Kalenderjahr oder für einen Teil des Kalenderjahres bereits in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland entstanden und nicht später wieder entfallen, ist die erhobene Steuer auf die Steuer anzurechnen, die dieser Hundehalter für das Kalenderjahr nach dieser Satzung zu zahlen hat. Bereits gezahlte Mehrbeträge werden nicht erstattet.

Gibt es Befreiungen?
  • Steuerfrei ist das Halten von
  1. Hunden allein zu Erwerbszwecken, insbesondere das Halten von Hunden in Tierhandlungen, Hunden, die zur Bewachung von zu Erwerbszwecken gehaltenen Herden notwendig sind und zu diesem Zwecke gehalten werden,
  2. Hunden des Deutschen Roten Kreuzes, des Arbeiter-Samariter-Bundes, des Malteser-Hilfsdienstes, der Johanniter-Unfallhilfe oder des Technischen Hilfswerkes, die ausschließlich der Durchführung der diesen Organisationen obliegenden Aufgaben dienen,
  3. Hunden ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben,
  4. Hunden, die von Mitgliedern der Truppen oder eines zivilen Gefolges verbündeter Stationierungsstreitkräfte sowie deren Angehörigen gehalten werden,
  5. Hunden, die von Angehörigen ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland gehalten werden,
  6. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind,
  7. Hunden, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst zur Verfügung stehen,
  8. Hunden, die eine Prüfung zur Feststellung der Eignung und Zuverlässigkeit im Anzeigen verendeten Schwarzwilds bestanden haben, als sogenannter ASP-Kadaver-Suchhund in einem Hundegespann Mitglied in der Bayerischen ASP-Kadaver-Suchhunde-Bereitschaftstaffel des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sind und für die Vorbeugung vor beziehungsweise Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest zur Verfügung stehen,
  9. Hunden, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind.
  • Wird ein Hund aus einem nach den Vorschriften der Abgabenordnung als steuerbegünstigt anerkannten und mit öffentlichen Mitteln geförderten inländischen Tierheim oder Tierasyl vom Halter von dort in seinen Haushalt aufgenommen, wird eine einjährige Steuerbefreiung, längstens für die ersten zwölf Monate der Hundehaltung nach Aufnahme in den Haushalt, gewährt.


Die Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt. Entsprechende Nachweise sind dem Antrag beizulegen. Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung weg, ist das der Stadt Treuchtlingen innerhalb eines Monats nach Wegfall anzuzeigen.

Wann muss ich meinen Hund abmelden?

Es gibt 2 Situationen, in denen Sie Ihren Hund abmelden müssen:

  • Sie verziehen mit dem Tier in eine andere Gemeinde.
  • Der Hund befindet sich nicht mehr in Ihrem Besitz. Mögliche Gründe hierfür sind:
    • Ihr Hund ist verstorben.
    • Sie mussten Ihren Hund ins Tierheim abgeben.
    • Sie haben Ihren Hund verkauft oder verschenkt.

Bitte vergessen Sie nach Ihrem Umzug nicht, Ihr Haustier an Ihrem neuen Wohnort wieder anzumelden.

Die Hundesteuermarke ist verloren gegangen. Was ist zu tun?

Der Hundehalter hat dafür zu sorgen, dass sein Hund außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundstücks eine sichtbar befestigte gültige Steuermarke trägt.

Sollte die Hundesteuermarke verloren gehen, ist dies der Stadt Treuchtlingen unverzüglich mitzuteilen, damit eine Ersatzmarke zum Preis von 2 € ausgegeben werden kann.