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Bedienungshilfen

Beratungstermine gesplittete Abwassergebühr

telefonische Beratung:

12.12.2023 -14.12.2023
19.12.2023 - 21.12.2023
09.01.2024 - 11.01.2024

jeweils 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

unter 09142 / 9600 - 15
 

Bürgerberatung vor Ort:

13.12.2023 & 14.12.2023
20.12.2023 & 21.12.2023
10.01.2024 & 11.01.2024

jeweils 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
unter 09142 / 9600 - 15

 

Abwassergebühren = Kanalgebühren

Die Abwassergebühren zählen zu den Kommunalabgaben, die von der Stadt Treuchtlingen - aufgrund einer Gebührensatzung - für die Inanspruchnahme der Kanalisation samt Kläranlage, von den Benutzuern erhoben werden.
Die Gebührenhöhe bemisst sich nach der tatsächlichen Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Abwassergebühr?

Ab 01.01.2023 beträgt die Abwassergebühr in Treuchtlingen und den Ortsteilen einheitlich 3,34 EUR/m³.

Fallen für die Wassermengen zur Gartenbewässerung / Befüllung der Poolanlage auch Abwassergebühren an?

Grundsätzlich fallen auch hierfür Abwassergebühren an. Es sei denn, es wurde ein entsprechender Antrag (s. Formulare) gestellt und ein geeichter und verplombter Zwischenzähler eingebaut. Dann wird die verbrauchte Wassermenge von den Abwassergebühren abgezogen.

Der Zählerstand des genannten Zählers ist am Jahresende der Steuerverwaltung mitzuteilen.

Großviehabzug

Wassermengen, die aufgrund des gehaltenen Viehbestandes nicht der städtischen Entwässerungseinrichtung zugeführt werden, können in Abzug gebracht werden. Der Wert beträgt 20 m³ pro Großvieheinheit.

Wenn der ermittelte Großviehabzug die tatsächliche Verbrauchsmenge übersteigt, werden 48 m³ pro Person abgerechnet.

Weitere Informationen und Formulare zum Großviehabzug können über die Steuerverwaltung bezogen werden.