Urkundenanforderung
Sie erhalten vom Standesamt Treuchtlingen für Personenstandsfälle, die sich in Treuchtlingen und den Ortsteilen, sowie in Solnhofen ereignet haben folgende Urkunden :
- Geburtsurkunden
- beglaubigte Ablichtungen aus dem Geburtenregister
- Eheurkunden
- beglaubigte Ablichtungen aus dem Eheregister
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- beglaubigte Ablichtungen aus dem Partnerschaftsregister
- Sterbeurkunden
- beglaubigte Ablichtungen aus dem Sterberegister
Grundsätzlich werden Personenstandsurkunden auf Antrag den Personen erteilt, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlingen. Ab 01.01.2009 haben auch Geschwister bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesse ein Reccht auf Erteilung einer Geburtsurkunde bzw. Sterbeurkunde der Schwester/des Bruders.
Falls Sie für eine andere Person (z.B. Ihre Verlobte/Ihren Verlobten) Urkunden besorgen, legen Sie uns bitte eine Vollmacht dieser Person vor. Antragsbefugt sind Personen, die über 16 Jahre alt sind.
Gebühren:
12,- € pro Urkunde
Persönliche Abholung:
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit und eine Vollmacht, falls Sie Urkunden für andere Personen benötigen.
Schriftliche Anforderung:
Sie können die gewünschten Urkunden auch schriftlich anfordern. Bitte überweisen Sie vorab die Gebühren auf unser Konto der Sparkasse Mittelfranken-Süd
IBAN: DE36 7645 0000 0220 5319 09
IBAN: BYLADEM1SRS
hier das Formular zum ausdrucken ---> PDF
(Sie können diese per Post, per Fax (09142 9600 913) oder auch per E-Mail (standesamt[at]treuchtlingen.de) senden.