Bürgerversammlungen
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Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung durch den Ersten Bürgermeister
2. Ortssprecher- bzw. Ortsausschusswahlen
3. Aktuelles aus der Kernstadt und den Ortsteilen unter besonderer Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten
4. Wünsche und Anträge
Es besteht die Möglichkeit dem Fachbereich 1 im Rathaus Anregungen zukommen zu lassen, die dann in der jeweiligen Versammlung behandelt werden können. Dies betrifft insbesondere Angelegenheiten, die einer Vorklärung bedürfen.
Kontakt:
Mail: marina.stoll[at]treuchtlingen.de
Tel.: 09142 9600-39
Weitere Informationen
- Bürgerversammlungen nach Art. 18 der Bayerischen Gemeindeordnung werden vom Bürgermeister einberufen.
- Der Bürgermeister oder ein von ihm berufener Vertreter leitet die Versammlung.
- Der Bürgermeister erstellt zunächst die Tagesordnung; die Bürgerversammlung kann Ergänzungen beschließen.
- Eine Bürgerversammlung ist ferner einzuberufen, wenn dies von mindestens 2,5 % der Gemeindebürger unter Angabe der Tagesordnung schriftlich beantragt wird.
- Bürgerversammlungen können sowohl für einzelne wie auch für mehrere Stadtteile gemeinsam einberufen werden.
- Teilnehmen an der Versammlung dürfen alle Einwohner der betroffenen Gemeinde.
- Rederecht haben nur die Bürger der betroffenen Gemeinde, die das Recht haben, an Kommunalwahlen teilzunehmen (= Gemeindebürger).
- Auf Antrag kann die Bürgerversammlung mit Mehrheitsbeschluss auch Ortsfremden das Rederecht erteilen.
- Auf Bürgerversammlungen sollen nur Angelegenheiten diskutiert werden, die für die Bewohner der betroffenen Gemeinde von allgemeinem Interesse sind.