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Bedienungshilfen

Wertstoffhof Treuchtlingen

Aufhebung der Rechtsverordnung über das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen im Gebiet der Stadt Treuchtlingen

Aufgrund des Wegfalls der Ermächtigungsgrundlage für alle gemeindlichen Verordnungen, in denen das Verbrennen holziger Gartenabfälle aus in zusammenhängend bebauten Ortsteilen liegenden Garten zugelassen wurde,  wird die Rechtsverordnung über das Verbrennen von holzigen Gartenabfälle im Gebiet der Stadt Treuchtlingen vom 23.07.2010 aufgehoben (Beschluss des Stadtrats vom 09.03.2017).

 

Am Wertstoff Treuchtlingen können  Grüngut und holzige Gartenabfälle angeliefert werden; die Preise hierfür betragen:

Je Kubikmeter holziger Gartenabfälle wird künftig eine Gebühr von 4,00 Euro erhoben, für einen Kubikmeter Grasschnitt, Laubabfall etc. beträgt die Gebühr ebenfalls 4,00 Euro.
Bei Anlieferung ist eine strikte Trennung zwischen holzigen Gartenabfälllen und dem restlichen Grüngut notwendig.

 

Neben den beiden Recyclinghöfen Gunzenhausen und Weißenburg boten bisher auch die Wertstoffhöfe in Dittenheim, Ettenstatt, Haundorf, Heidenheim, Langenaltheim, Nennslingen, Pappenheim, Pfofeld, Pleinfeld, Polsingen, Treuchtlingen, Westheim die Möglichkeit, Silofolien kostenlos abzugeben.

Aufgrund der Marktsituation ist eine separate Sammlung der Silofolien nicht mehr sinnvoll.

Die Silofolien werden ab 01.01.2020 an den beiden Recylinghöfen sowie den Wertstoffhöfen mit Sperrmüllannahme dem "Abfall zur thermischen Verwertungen" zugeordnet und mit einem Entgelt von 30,- € pro m³ berechnet."

Aus Kapazitätsgründen können grundsätzlich - dies gilt auch für die anderen Wertstoffhöfe - nur kleineren Mengen (bis ca. 2 m³) abgegeben werden.  Größere Mengen können direkt über Entsorgungsfirmen entsorgt werden.

Häufig gestellte Fragen

Folgende Wertstoffe können Sie hier abgeben (€=kostenpflichtig):
  • Aluminium
  • Altholz (Möbelholz)
  • Altholz (aus dem Außenbereich, A IV)
  • Altkleider
  • Batterien (keine Autobatterien)
  • Bauschutt (nur Kleinmengen), getrennt nach gipsfreiem und gipshaltigem Material
  • Baustellenmischabfälle
  • Baustoffsäcke
  • Bau- und Abbruchholz
  • Buntmetalle
  • CD’s, DVDs
  • Dämmstoffe (z. B.: Styropor, Sturodur, ...)
  • Dosen
  • Eisenschrott
  • Elektro- und Elektronik-Altgeräte
  • Energiesparlampen und LED-Lampen
  • Fette und Öle (kein Mineralöl)
  • Flachglas
  • Glas (Behälterglas)
  • Kork
  • Kunststoffe aus PP und PE
  • Leuchtstoffröhren
  • Mineralwolle
  • Papier, Pappe, Kartonagen
  • PUR-Schaumdosen
  • Schuhe
  • Silofolien
  • Sperrmüll
  • Tinten-Patronen, Toner-Kartuschen
  • Verpackungsfolien (sauber)

Aus Kapazitätsgründen können an den Recyclinghöfen nur kleinere Mengen (max. 2 m³) abgegeben werden - größere Mengen entsorgen Sie über Entsorgungsfirmen.

Ausgabe von

  • Gelben Säcken
  • Infobroschüren

Weitere Abgabemöglichkeiten finden Sie an den beiden Recyclinghöfen in Gunzenhausen und Weißenburg.