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Bedienungshilfen

Landtags- und Bezirkswahlen am 08. Oktober 2023

Wer ist Wahlberechtigt und wann erhalte ich die Wahlbenachrichtigung?

Stimmberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die am 8. Oktober 2023

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in Bayern (bzgl. Bezirkswahl "in Mittelfranken") ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst in Bayern (Mittelfranken) gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

Nach Erstellung der Wählerverzeichnisse werden die Wahlbenachrichtigungsbriefe bis 17. September 2023 an die Wahlberechtigten versandt. Wahlberechtigte, die bis zum 17.09.2023 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, bitten wir, sich bis 22.09.2023 mit dem Einwohnermeldeamt in Verbindung zu setzen.

Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben oder sie am Wahltag nicht auffindbar ist, können Sie jederzeit unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes in Ihrem Wahllokal wählen.

Beantragung Briefwahl

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden bis spätestens 17. September 2023 allen Wahlberechtigten zugesandt.

Wer am Wahltag nicht zur Wahl gehen kann, für den besteht die Möglichkeit, durch Briefwahl zu wählen. Die wahlberechtige Person muss hierzu einen Antrag stellen, dieser muss schriftlich erfolgen. (Vordruck Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes oder formlos)

Gerne können Sie auch über unser Rathaus-Service-Portal die Briefwahlunterlagen beantragen

Die beantragten Unterlagen können durch die wahlberechtigte Person persönlich oder eine bevollmächtigte Person abgeholt werden oder an die Wohnanschrift oder eine abweichende Wohnadresse gesandt werden.


Der Wahlbrief muss bis spätestens Sonntag, 08. Oktober 2023, 18.00 Uhr bei der Stadt Treuchtingen, Hauptstraße 31, 91757 Treuchtlingen eingeworfen oder abgegeben werden.

Briefwahlunterlagen dürfen im Wahllokal nicht abgegeben werden.
 

Die Wahlergebnisses können  Sie hier live verfolgen:

wahlen.treuchtlingen.de