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Stadt Politik und Verwaltung

Schöffenwahl 2023

Im diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffinnen und Schöffen statt. Auf Anforderung des Landgerichts muss auch die Stadt Treuchtlingen eine festgelegte Zahl mit den aus ihrer Sicht geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern an das zuständige Amtsgericht übermitteln. Alle fünf Jahre müssen die Kommunen eine Vorschlagsliste aufstellen.

Für die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Stadtrates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates erforderlich.

Das Amtsgericht,  bzw. der Schöffenwahlausschuss übernimmt anschließend die tatsächliche Wahl der Schöffinnen und Schöffen.

Schöffenbekanntmachung

 

Sie können Ihre Bewerbung bis zum 10. März 2023 schriftlich an uns richten oder bei nachfolgender Stelle persönlich abgeben:

 

Stadt Treuchtlingen
Zimmer 4
Hauptstraße 31
91757 Treuchtlingen

 

 

Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste der Stadt Treuchtlingen

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