Im diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffinnen und Schöffen statt. Auf Anforderung des Landgerichts muss auch die Stadt Treuchtlingen eine festgelegte Zahl mit den aus ihrer Sicht geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern an das zuständige Amtsgericht übermitteln. Alle fünf Jahre müssen die Kommunen eine Vorschlagsliste aufstellen.
Für die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Stadtrates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates erforderlich.
Das Amtsgericht, bzw. der Schöffenwahlausschuss übernimmt anschließend die tatsächliche Wahl der Schöffinnen und Schöffen.
Sie können Ihre Bewerbung bis zum 10. März 2023 schriftlich an uns richten oder bei nachfolgender Stelle persönlich abgeben:
Stadt Treuchtlingen Zimmer 4 Hauptstraße 31 91757 Treuchtlingen
Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste der Stadt Treuchtlingen
Weiterführende Links:
- Bekanntmachung der Stadt Treuchtlingen zur Schöffenwahl 2023
- Informationen zum Schöffenamt des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
- Link und weitere Informationen -> Bayerisches Justizministerium