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Bedienungshilfen

Kinderreisepass

Bitte beachten Sie, dass der Kinderreisepass für Reisen in bestimmte Länder nicht ausreichend ist. Bitte informieren Sie sich hierzu, auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes oder beim zuständigen Konsulat des jeweiligen Landes.

 

Kinderreisepässe können maximal bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden.

Ab dem 12 Lebensjahr muss somit ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.

 

Beantragung Kinderreisepass

Gültigkeit eines Kinderreisepasses
  • Seit dem 01. Januar 2021 hat sich die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen verringert:

Alte Gültigkeit: 6 Jahre ab Austellung

Neue Gültigkeit: 1 Jahr ab Austellung

Außerdem wird sich dies auch auf die Verlängerung auswirken. Bis jetzt war auch eine Verlängerung von 6 Jahren möglich, dies ändert sich ebenfalls auf nur noch 1 Jahr.

  • Es besteht die Möglichkeit jederzeit die Kinderreisepässe zu aktualisieren (aktuelles Bild, Größe und Augenfarbe)
  • Es ist möglich den Kinderreisepass zu Verlängern. Wichtig: Bitte mit allen Unterlagen ins Einwohnermeldeamt kommen bevor dieser Abläuft. Abgelaufene Kinderreisepässe können nicht mehr verlängert werden.

 

Unterlagen zur Beantragung Kinderreisepass
  • 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild
  • Geburtsurkunde (falls noch kein Dokument von der Stadt Treuchtlingen austellt wurde)
  • Zustimmungserklärung der Sorgebrechtigten, falls allein erziehend: Sorgerechtsbeschluss bzw. Negativbescheinigung des Jugendamtes
  • Unterschrift des Kindes (ab 10 Jahren)
Gebühren Kinderreisepass
  • Neuaustellung: 13,00 €
  • Aktualisierung: 6,00 €
  • Verlängerung: 6,00 €