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Bedienungshilfen

Urkundenanforderung

Sie erhalten vom Standesamt Treuchtlingen für Personenstandsfälle, die sich in Treuchtlingen und den Ortsteilen, sowie in Solnhofen ereignet haben folgende Urkunden :

  • Geburtsurkunden
  • beglaubigte Ablichtungen aus dem Geburtenregister
  • Eheurkunden
  • beglaubigte Ablichtungen aus dem Eheregister
  • Lebenspartnerschaftsurkunden
  • beglaubigte Ablichtungen aus dem Partnerschaftsregister
  • Sterbeurkunden
  • beglaubigte Ablichtungen aus dem Sterberegister

Grundsätzlich werden Personenstandsurkunden auf Antrag den Personen erteilt, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlingen. Seit 01.01.2009 haben auch Geschwister bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesse ein Recht auf Erteilung einer Geburtsurkunde bzw. Sterbeurkunde der Schwester/des Bruders.

Falls Sie für eine andere Person (z.B. Ihre Verlobte/Ihren Verlobten) Urkunden besorgen, legen Sie uns bitte eine Vollmacht dieser Person vor.  Antragsbefugt sind Personen, die über 16 Jahre alt sind.

Urkunden einfach anfordern

Urkunden schriftlich beantragen

Wenn Sie eine Urkunde benötigen, müssen Sie zur Beantragung nicht extra ins Rathaus kommen. Sie können diese ganz einfach mit dem unten stehenden Formular beantragen.

Bitte beachten Sie, dass die Bezahlung der Gebühren vorab erfolgen muss.

Bankverbindung der Stadt Treuchtlingen:


Kontoinhaber: Stadtkasse Treuchtlingen
IBAN:   DE36 7645 0000 0220 5319 09
BIC:   BYLADEM1SRS

Nach wie vor können Sie die Urkunden aber auch persönlich bei uns beantragen und abholen. Bringen Sie hierzu bitte Ihren Personalauweis oder Reisepass mit.

Gebühren

Die Gebühr pro Urkunde beträgt 12,00 Euro.