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Bedienungshilfen

Rentenangelegenheiten

Allgemeine Informationen zur Rente

Rentenanträge ebenso wie Anträge zur Klärung des Rentenversicherungskontos können kostenlos bei der Stadtverwaltung gestellt werden. Dies ist täglich zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung möglich.

Für besondere Fragen zum Rentenrecht steht der Sprechtag der Rentenversicherung ebenfalls kostenlos zur Verfügung; hierfür ist eine Terminvereinbarung notwendig.

Rentenanträge

Altersrente und Regelaltersrente

Anträge auf Altersrente und Regelaltersrente können 3 Monate vor Rentenbeginn gestellt werden; frühere Anträge sind nicht möglich.

Rente ab 67

Die Gesetze zur "Rente ab 67" wirken sich bereits für Geburtsjahrgänge ab 1947 aus. Bitte beachten Sie dies, bevor Sie abschließende Planungen für Ihren Rentenbeginn treffen. Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Rentenversicherungsträger eine aktuelle Auskunft über Ihren möglichen Rentenbeginn geben.

Rentenhöhe: Probeberechnung anfordern

Infos zur Probeberechnung

Zusammen mit dem Ausdruck des Versicherungsverlaufs können Sie in den meisten Fällen eine Probeberechung der bisher erworbenen Rentenansprüche erhalten.

Hier wird zwischen einer Berechnung der Regelaltersrente und der Erwerbsunfähigkeitsrente unterschieden:

Bei der Probeberechnung der Altersrente werden nur die tatsächlich eingezahlten Rentenbeiträge berücksichtigt; es wird dabei angenommen, dass Sie bis zum 65. Lebensjahr keine weiteren Ansprüche erwerben.

Bei der Probeberechnung einer Erwerbsunfähigkeitsrente werden neben den tatsächlich erworbenen Ansprüchen noch Zurechnungszeiten berücksichtigt; dabei wird die Zeit bis zum 55. Lebensjahr voll gerechnet, die Zeit zwischen dem 55. und 60. Lebensjahr wird zu einem Drittel berücksichtigt.

Die genaue Rentenhöhe wird erst bei Rentenbeginn verbindlich festgestellt.

Anforderung einer Probeberechnung

Sie können einen Versicherungsverlauf und eine Probeberechnung direkt beim Rentenversicherungsträger anfordern. Bitte füllen Sie dazu den für Ihren Rentenversicherungsträger passenden Vordruck aus und senden diesen mit einer Original-Unterschrift an die angegebene Anschrift.

Renten-Sprechtage im Rathaus

Die Deutsche Rentenversicherung hält zur Information der versicherten Bevölkerung Sprechtage ab. Für den Bereich der Stadt Treuchtlingen finden die Sprechtage an den nachfolgenden Terminen im Rathaus Treuchtlingen statt.

Für die Teilnahme am Sprechtag ist es unbedingt erforderlich, einen Termin zu vereinbaren. Setzen Sie sich hierfür mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Standesamtes in Verbindung.

Bitte bringen Sie zum Sprechtag ihren Ausweis mit.

Information des Rententrägers

Der Renteninformationsträger hat mitgeteilt, dass ab 2004 jährlich neue Renteninformationen versandt werden. Informationsbroschüren liegen im Rathaus auf.