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Thermenstadt im Naturpark Altmühltal

Bekanntmachung: Bürgerversammlungen 2013

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

für Ihre persönliche Terminplanung dürfen wir Ihnen nachfolgende Termine bereits vorab bekanntgeben:

Haag Montag 25. Februar 2013 20.00 Uhr Gasthaus "Frankenhöhe"
         
Bubenheim Dienstag 26. Februar 2013 20.00 Uhr Schützenheim
         
Graben Dienstag 5. März 2013 20.00 Uhr Gasthaus "Zum Karlsgraben"
         
Wettelsheim und Falbenthal Mittwoch 13. März 2013 20.00 Uhr Gasthaus Reißlein
         
Grönhart Montag 18. März 2013 20.00 Uhr bei Albert Zinkel
         
Windischhausen und Heumödern Mittwoch 20. März 2013 20.00 Uhr Gasthaus "Zum Goldenen Stern"
         
Dietfurt Montag 25. März 2013 20.00 Uhr Gasthaus "Zur Post"
         
Gundelsheim Mittwoch 27. März 2013 20.00 Uhr Schützenheim
         
Schambach Dienstag 2. April 2013 20.00 Uhr Gasthaus "Breit's Brotzeitstub'n"
         
Möhren Mittwoch 3. April 2013 19.00 Uhr Gasthaus "Last Hope"
         
Auernheim und Schlittenhart Montag 8. April 2013 20.00 Uhr Gasthaus Weberndorfer
         
Treuchtlingen Dientstag 9. April 2013 20.00 Uhr Stadthalle

Es besteht Gelegenheit, dem Fachbereich 1 im Rathaus Anregungen zukommen zu lassen, die dann in der jeweiligen Versammlung behandelt werden können. Dies betrifft insbesondere Angelegenheiten, die einer Vorklärung bedürfen.

 

Liebe Treuchtlingerinnen und Treuchtlinger,

meine sehr geehrten Damen und Herren,


in der Kernstadt und in den Ortsteilen, lade ich mindestens einmal jährlich zu einer Bürgerversammlung ein.

Zweck und Aufgabe der Bürgerversammlungen ist die gegenseitige Unterrichtung von Bürgerschaft und Verwaltung, sowie die Einflussnahme der in der Gesamtgemeinde wohnenden Bürgerinnen und Bürgern und deren Mitsprache bei Entscheidungen der Stadtverwaltung, die sich in ihrem Gemeindeteil auswirken.

Die Bürgerversammlungen werden grundsätzlich von mir als Bürgermeister geleitet. Zu aktuellen Themen stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Stadtverwaltung als Ansprechpartner/-innen zur Verfügung.

Die Stadtverwaltung nimmt die Gelegenheit zum direkten Kontakt und Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern sehr gerne wahr.
Sie haben dort die Möglichkeit, Anträge und Anfragen zu stellen, Anregungen und Anliegen vorzubringen und sich kostenloses Informationsmaterial der Stadt mitzunehmen.

Nutzen Sie diese Gelegenheit zur Kontaktaufnahme mit Ihrer Stadtverwaltung Treuchtlingen und besuchen Sie die Bürgerversammlung in Ihrem Gemeindegebiet!

Ich möchte Sie deshalb herzlich einladen, sich noch näher über die Treuchtlinger Bürgerversammlungen zu informieren und an der jährlichen Bürgerversammlung in Ihrem Gemeindeteil teilzunehmen.

Ihr

Werner Baum
Erster Bürgermeister

Weitere Informationen

  • Bürgerversammlungen nach Art. 18 der Bayerischen Gemeindeordnung werden vom Bürgermeister einberufen.
  • Der Bürgermeister oder ein von ihm berufener Vertreter leitet die Versammlung.
  • Der Bürgermeister erstellt zunächst die Tagesordnung; die Bürgerversammlung kann Ergänzungen beschließen.
  • Eine Bürgerversammlung ist ferner einzuberufen, wenn dies von mindestens 2,5 % der Gemeindebürger unter Angabe der Tagesordnung schriftlich beantragt wird.
  • Bürgerversammlungen können sowohl für einzelne wie auch für mehrere Stadtteile gemeinsam einberufen werden.
  • Teilnehmen an der Versammlung dürfen alle Einwohner der betroffenen Gemeinde.
  • Rederecht haben nur die Bürger der betroffenen Gemeinde, die das Recht haben, an Kommunalwahlen teilzunehmen (= Gemeindebürger).
  • Auf Antrag kann die Bürgerversammlung mit Mehrheitsbeschluss auch Ortsfremden das Rederecht erteilen.
  • Auf Bürgerversammlungen sollen nur Angelegenheiten diskutiert werden, die für die Bewohner der betroffenen Gemeinde von allgemeinem Interesse sind.