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Allgemeine Informationen zur Rente:Der Renteninformationsträger hat mitgeteilt, dass ab 2004 jährlich neue Renteninformationen versandt werden. Informationsbroschüren liegen im Rathaus auf.
Rentenanträge: Wir weisen darauf hin, dass Rentenanträge auch bei der Stadtverwaltung gestellt werden können. Hierzu muss nicht der Sprechtag der Rentenversicherungsträger abgewartet werden. Anspruch auf Rente hat, wer mindestens 60 Monate Beitragszeiten nachweisen kann. Hierzu zählen auch Zeiten der Kindererziehung und ggf. Pflegeleistungen. Wir empfehlen, spätestens mit 55 Jahren ein sog. Verfahren auf Kontenklärung zu beantragen. Dabei werden alle für die Rente wichtigen Zeiten gespeichert. Auch kann geklärt werden, ob evtl. noch Zeiten fehlen.
HinzuverdienstAb dem 01. Januar 2007 gilt für eine volle Erwerbsminderungsrente und Altersrenten vor dem 65. Lebensjahr eine Hinzuverdienstgrenze von 350 Euro.
Zweimal in jedem Kalenderjahr darf der Grenzbetrag überschritten werden, ohne dass sich dies auf die Rente auswirkt; allerdings nur bis zum doppelten Betrag. Es dürfen also in zwei Monaten bis zu 700 Euro hinzu verdient werden. Diese Hinzuverdienstgrenze darf nicht verwechselt werden mit der 400-Euro-Verdienstgrenze für Mini-Jobs.
Für weitere Fragen steht Ihnen das Standesamt Treuchtlingen Tel.-Nr.: 09142/9600-13 Fax-Nr.: 09142/9600-55 E-Mail: standesamt (at) treuchtlingen.de
RentenhöheWieviel Rente erhalte ich? Die genaue Rentenhöhe wird erst bei Rentenbeginn verbindlich festgestellt.
Kontenklärung Vorab ist es möglich, einen Ausdruck über die bisher an den Rentenversicherungsträger gemeldeten Zeiten, den sog. Versicherungsverlauf, anzufordern. Sollten Sie hier falsche oder fehlende Eintragungen feststellen, können diese im Kontenklärungsverfahren richtig gestellt werden.
Probeberechung Zusammen mit dem Ausdruck des Versicherungsverlaufs können Sie in den meisten Fällen eine Probeberechung der bisher erworbenen Rentenansprüche erhalten. Hier wird zwischen einer Berechnung der Regelaltersrente und der Erwerbsunfähigkeitsrente unterschieden: Bei der Probeberechnung der Altersrente werden nur die tatsächlich eingezahlten Rentenbeiträge berücksichtigt; es wird dabei angenommen, dass Sie bis zum 65. Lebensjahr keine weiteren Ansprüche erwerben. Bei der Probeberechnung einer Erwerbsunfähigkeitsrente werden neben den tatsächlich erworbenen Ansprüchen noch Zurechnungszeiten berücksichtigt; dabei wird die Zeit bis zum 55. Lebensjahr voll gerechnet, die Zeit zwischen dem 55. und 60. Lebensjahr wird zu einem Drittel berücksichtigt.
Anforderung Sie können einen Versicherungsverlauf und eine Probeberechnung direkt beim Rentenversicherungsträger anfordern. Bitte füllen Sie dazu den für Ihren Rentenversicherungsträger passenden Vordruck aus und senden diesen mit einer Original-Unterschrift an die angegebene Anschrift.
Renten-Sprechtage im RathausDie Rentenversicherungsträger (Landesversicherungsanstalt für Arbeiter und die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) halten zur Information der versicherten Bevölkerung Sprechtage ab. Für den Bereich der Stadt Treuchtlingen finden die Sprechtage an den nachfolgenden Terminen im Erdgeschoss, Zimmer 4, statt.
Für die Teilnahme am Sprechtag ist es unbedingt erforderlich, einen Termin zu vereinbaren. Dies können Sie im Rathaus, Erdgeschoss Zimmer 3, oder telefonisch unter der Rufnummer 09142/9600-13 erledigen.
Bitte bringen Sie zum Sprechtag ihren Ausweis, alle Rentenunterlagen und - soweit vorhanden - Lehrvertrag und Gesellenbrief sowie Ihr Abschlusszeugnis der Schule mit.
Rentensprechtage 2010
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