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Speicherung der Fingerabdrücke im elektronischen Reisepass (ePass)

Seit 1. November 2007 müssen zusätzlich zu den üblichen Passdaten und dem Foto auch die Fingerabdrücke auf dem Chip im ePass gespeichert werden. Der ePass-Chip befindet sich in der Passdecke und ist mit bloßem Auge nicht erkennbar.

 

Für den ePass werden zwei Fingerabdrücke benötigt. Die Abdrücke werden bei der Passbeantra­gung mit Hilfe eines Scanners aufgenommen und elektronisch erfasst – ganz ohne Stempelfarbe oder andere Hilfsmittel.

 

Die im Chip gespeicherten Daten dürfen gemäß Passgesetz nur zum Zwecke der Überprüfung der Echtheit des Dokuments oder der Identität des Passinhabers ausgelesen und verwendet werden. Ausschließlich nachfolgend aufgeführte öffentliche Stellen dürfen zu oben genannten Zwecken Fingerabdrücke auslesen:

Polizeivollzugsbehörden, Zollverwaltung, Pass- und Personalausweisbehörden, Meldebehörden. Das Passgesetz verbietet das Auslesen der im Chip gespeicherten Daten durch Privatpersonen. Dies ist auch durch technische Sicherheitsmechanismen gewährleistet. Weitere Informationen zum ePass finden Sie in der Broschüre „Alles Wissenswerte zum elektronischen Reisepass“, die im Einwohnermeldeamt aufliegt.

 

Alle bereits ausgegebenen Pässe (ob mit oder ohne Chip) behalten ihre vorgesehene Gültigkeit.

 

Zur Beantragung eines neuen Passes werden folgende Unterlagen benötigt:

- 1 biometrietaugliches Passbild

- bisheriges Ausweisdokument

- Geburts- oder Heiratsurkunde (nur bei erstmaliger Beantragung am jetzigen Wohnort)

 

Weiterhin werden Personalausweise und Kinderreisepässe ausgestellt (Kinderreisepässe bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres).

 

Die Gebühren der einzelnen Ausweisdokumente betragen:

ePass gültig für 10 Jahre (für Personen ab 24 Jahren): 59,00 €

ePass gültig für 6 Jahre (für Personen bis 24 Jahren): 37,50 €

Expresspass (Lieferung innerhalb von 72 Stunden): Passgebühr + 32,00 €

vorl. Reisepass für 1 Jahr (nur im Ausnahmefall): 26,00 €

Personalausweis: 8,00 €

Personalausweis (1. unter 21 Jahren): gebührenfrei

vorl. Personalausweis (nur im Ausnahmefall): 8,00 €

Kinderreisepass (bis Vollendung 12. Lebensjahr): 13,00 €

 

Über die aktuellen Einreisebestimmungen für ein fremdes Land müssen Sie sich, wie bisher auch, beim Auswärtigen Amt im Internet unter www.auswaertiges-amt.de oder telefonisch beim jeweilig zuständigen Konsulat erkundigen.

 

Unser Tipp:

Überprüfen Sie rechtzeitig vor einer Urlaubsreise, ob Ihre Ausweisdokumente noch gültig sind, da vorläufige Dokumente nur in Ausnahmefällen ausgestellt werden und mit zusätzlichen Kosten verbunden sind. Die Herstellung bei der Bundesdruckerei in Berlin dauert zur Zeit ca. 4 Wochen.



Die oben stehenden Daten können Sie hier als pdf-Dokument herunterladen.

 



Info-Service der Bundesdruckerei

Seit Anfang Mai 2006 ist die Stadt Treuchtlingen mit der Bundesdruckerei verlinkt. Das bedeutet, dass Sie hier abfragen können, ob Ihr Personalausweis bzw. Reisepass bereits fertig ist und bei der Stadt Treuchtlingen, Zimmer 1, abgeholt werden kann.

 



Ihre Fragen

beantworten gerne die Mitarbeiter des

Einwohnermeldeamts im Rathaus,

Hauptstraße 31,

91757 Treuchtlingen,

Tel.-Nr. 09142/9600-11 bzw. -16, Fax: 9600-55

Email: einwohnermeldeamt (at) treuchtlingen.de