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Die VorsorgevollmachtEs passiert leider täglich, dass Menschen aufgrund eines Unfalls oder durch Krankheit nicht mehr fähig sind, ihre geschäftlichen Angelegenheiten selbst zu regeln. Hier muss dann - wenn keine entsprechende Vollmacht erteilt wurde - durch das Gericht ein Betreuer bestellt werden. Der Ehegatte bzw. die Kinder sind nicht berechtigt, in Vertretung z.B. einen Antrag auf Rente zu stellen.
Die Broschüre mit Formularen für die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kann im Buchhandel erworben bzw. auch hier auf den Seiten des Bayerischen Innenministeriums angefordert werden.
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