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Gebühren Tagespflege

Tagespflege

Für so genannte Tagespflegepersonen sind seit 01.10.05 wichtige gesetzliche Neuerungen in Kraft getreten. Danach ist für die Betreuung von Kindern in Tagespflege in den meisten Fällen eine Erlaubnis durch das Jugendamt erforderlich.

 

Bisher konnte eine Tagesmutter bis zu drei Kinder auch ohne Pflegeerlaubnis betreuen. Nun ist eine Pflegeerlaubnis bereits für das erste Kind nötig, wenn es mehr als 15 Stunden in der Woche und länger als drei Monate außerhalb seiner Wohnung betreut und dafür ein Entgelt bezahlt wird.

 

Die Erlaubnis für die Dauer von fünf Jahren und für die Betreuung von bis zu fünf Kindern wird erteilt, wenn die Betreuungsperson für die Kindertagespflege geeignet ist. Hier schreibt das Kinder- und Jugendhilfegesetz vor, dass sich Tagespflegepersonen auf Grund ihrer Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten auszeichnen und über kindgerechte Räume verfügen müssen. Außerdem werden vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderung der Kindertagespflege verlangt. Diese müssen die Pflegepersonen entweder durch Fortbildungen oder in anderer Weise nachweisen können.

 

Die Pflegeerlaubnis ist beim Jugendamt des Landkreises zu beantragen. Für bereits in der Tagespflege Tätige ist es wichtig, dass die Betreuung eines Kindes ohne Erlaubnis eine Ordnungswidrigkeit darstellt und ein Bußgeld erhoben werden kann.

 

Seit Anfang Dezember 2009 koordiniert und regelt die gfi-Koordinierungsstelle für Kindertagespflege, Wiesenstraße 28, 91781 Weißenburg, die Tagespflege. Die Sozialpädagoginnen Sabine Schmidt und Halina Boy sind telefonisch von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter 09141/863353 bzw. per Fax 09141/863365, Email tagespflege (at) wug.gfi.ggmbh.de erreichbar.

Die Sprechzeiten sind Dienstag und Mittwoch von 09.00 bis 10.30 Uhr.

 

 

Die Stadt Treuchtlingen bietet an, die Adressen der Tagespflegepersonen, die die og. Voraussetzungen erfüllen, auf den Internetseiten kostenlos zu veröffentlichen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie im Kreisjugendamt des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen, Frau Krögel / Frau Meier, Niederhofener Str. 3, 91781 Weißenburg i.Bay., Tel. 09141/902-439 (Fr. Krögel) bzw. 09141/902-442 (Fr. Meier).