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GebührenDer Stadtrat hat für die drei städtischen Kindergärten in der Sitzung am 20.10.05 die Satzungen über die Benutzung nach dem neuen Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) sowie die Gebührensatzung erlassen. Beide Satzungen traten zum 01.01.2006 in Kraft. Für die Mittagsbetreuung wurde zum 01.09.2008 noch eine Gebühr ergänzt. Die Erhöhung der Gebühren um 7 Euro wurde in der Stadtratssitzung am 17.12.2009 beschlossen und wird ab 01.03.2010 angewendet. Die Satzungen können bei bei der jeweiligen Leiterin des Kindergartens, in der Stadtverwaltung, Hauptstr. 31, Zimmer 18, eingesehen werden bzw. als pdf-Dokument abgerufen werden.
Die Gebühren der kirchlichen Kindergärten in Auernheim, Dietfurt, Treuchtlingen und Wettelsheim erfragen Sie bitte bei den jeweiligen Pfarrämtern bzw. dortigen Leiterinnen.
Gebührentabelle der städt. Kindergärten ab 01.03.2010
Für neuangemeldete Kinder ist zusätzlich eine einmalige Anmeldegebühr in Höhe von 3 Euro zu bezahlen. Die Beiträge werden in der Regel jeweils zu Beginn des laufenden Monats per Lastschrift von der Stadtkasse eingezogen. Eine Änderung bzw. Anpassung der Beiträge wird den Personensorgeberechtigen sowohl schriftlich als auch per Aushang in den Kindergärten mitgeteilt.
Weitere Informationen, auch zur Tagespflege, erhalten Sie hier. |
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