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Strom - NetznutzungDie Stadtwerke Treuchtlingen betreiben ein Mittelspannungs- (20 kV) und ein Niederspannungsnetz (0,4 kV). Die in den Preisblättern genannten Entgelte beinhalten somit auch Kostenbestandteile des Übertragungsnetzbetreibers. Sollten sich dessen Netznutzungsentgelte für vorgelagerte Netzebenen ändern, werden auch die Preise der Stadtwerke Treuchtlingen entsprechend angepasst.
Feststellung des Grundversorgers zum 01.07.2006: Der Grundversorger nach § 36 Abs. 2 EnWG im Stromnetzgebiet der Stadtwerke Treuchtlingen sind für den Zeitraum vom 01.01.2007 bis 31.12.2009 die Stadtwerke Treuchtlingen - Vertrieb.
Feststellung des Grundversorgers zum 01.07.2009: Der Grundversorger nach § 36 Abs. 2 EnWG im Stromnetzgebiet der Stadtwerke Treuchtlingen sind für den Zeitraum vom 01.01.2010 bis 31.12.2012 die Stadtwerke Treuchtlingen - Vertrieb.
Download-Bereich:Hier können Sie folgende Daten der Stadtwerke downloaden (pdf-Formate):
1. Vertragliche Regelungen Die folgenden Verträge bilden die Grundlage für den Netzzugang und die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Treuchtlingen:
Netzanschlussvertrag Dieser Vertrag regelt die technische Anbindung der elektrischen Anlagen des Anschlussnehmers an das Netz des Netzbetreibers sowie das Zutrittsrecht des Netzbetreibers für die Ablesung beim Kunden. Er wird zwischen Anschlussnehmer (i.d.R. der Eigentümer des Grundstückes) und Netzbetreiber geschlossen.
Anschlussnutzungsvertrag Mit diesem Vertrag erwirbt der Kunde das Recht, das Netz des Betreibers und die vorgelagerten Netze zu nutzen. Für die Netznutzung ist ein Netznutzungsentgelt zu entrichten.
Der Kunde hat folgende Wahlmöglichkeiten: a) Bei Abschluss eines All-Inclusive-Vertrages mit einem neuen Lieferanten zahlt sein neuer Versorger an den Netzbetreiber die Netznutzungsentgelte (in
b) Bei Abschluss eines reinen Energielieferungsvertrages mit dem neuen Lieferanten kann der Kunde die Netznutzungsentgelte auch direkt an den örtlichen
Händler-Rahmenvertrag Dieser Vertrag regelt die Modalitäten zur Abwicklung der Versorgung von Netznutzungskunden. Wesentliche Punkte sind Datenaustausch, Lieferabweichungen und bei Kunden ohne Leistungsmessung die angewandten Verfahren. Der Vertrag wird zwischen Händler und Netzbetreiber geschlossen.
Bilanzkreisvertrag Der Bilanzkreisvertrag wird zwischen dem bilanzverantwortlichen Händler und dem für den Bilanzausgleich zuständigen Netzbetreiber geschlossen. Er bildet die Grundlage für den Ausgleich von Leistungsungleichgewichten zwischen Energieeinspeisung und Energieentnahme bei Netzanschlüssen innerhalb eines Bilanzkreises.
Stromlieferungsvertrag Dieser Vertrag regelt die Stromlieferung des Lieferanten an den Kunden. Er wird zwischen dem Lieferanten und dem Kunden geschlossen.
2. Sonstiges
Konzessionsabgabe Die Konzessionsabgabe richtet sich nach der jeweils gültigen Konzessionsabgabenverordnung. Die Konzessionsabgabe wird vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt und an die Gemeinde weitergegeben. Die Konzessionsabgabe ist nur im Preisblatt 4 enthalten. In allen anderen Preisblättern ist die Konzessionsabgabe nicht enthalten und wird zusätzlich verrechnet. Die Konzessionsabgabe beträgt derzeit für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Treuchtlingen 1,32 Ct/kWh.
KWK-Modernisierungs-Gesetz (KWKModG) Zur Finanzierung der Förderung bestehender und neu errichteter Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sowie der Brennstoffzellentechnologie hat der Gesetzgeber beschlossen, die Nutzung des Netzes zu belasten. Die Höhe der Belastung (Umlagen aus dem KWKModG) richtet sich zum Einen nach dem Jahresverbrauch der einzelnen Abnahmestelle und zum Anderen nach der Branche und den Stromkosten im Verhältnis zum Umsatz.
Berechnung der Netznutzungsentgelte Entgelt, das für die Nutzung des Netzes zu entrichten ist. Grundlage der Netzentgelte sind die Netzkosten, die von der Regierung von Miitelfranken nach § 23a EnWG genehmigt werden. Die Netzkosten bilden gemäß Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) derzeit die Basis für die Berechnung der Netzentgelte. Die Netzkosten umfassen die Vorhaltung und den Betrieb des Netzes. Die Umsatzsteuer wird mit dem jeweils geltenden Satz auf alle Preise aufgeschlagen.
Strukturmerkmale und -klassen Die Netzbetreiber haben sich in der Verbändevereinbarung II Plus verpflichtet, sich entsprechend den dort genannten Merkmalen in eine von 18 Strukturklassen je Spannungsebene einzuordnen. Hiermit ist ein Preisvergleich mit anderen Netzbetreibern mit ähnlich gelagerten Verhältnissen vereinfacht.
Für die Stadtwerke Treuchtlingen lauten die Klassifizierungsmerkmale:
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